Ein Zufallsfund bei Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen in Meckpom könnte einstigen DDR-Aussiedlern bals die berufliche Reha bringen.
Bei Forschungen zur innerdeutschen Grenze sei eine Richtlinie der Stasi von 1977 zum arbeitsrechtlichen Umgang mit Ausreisewilligen aufgetaucht.
Daraus geht hervor: Das Antragsteller genötigt wurden, Kündigungen zu schreiben, aus der ein Zusammenhang mit der beantragten Ausreise nicht sichtbar werden durfte. Die Ausreisewilligen seinen dann oft jahrelang arbeitslos gewesen oder hätten schlecht bezahlte Jobs annehmen müssen. Diese Jahre hätten vor allen Auswirkungen auf dier Rentenversicherung.
Bisher hätten die Betroffenen bei den für Rehabillitation zuständigen Ämtern nicht beweisen können, dass sie nicht selbst gekündigt hatten.
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Aha- sie vermeiden den Begriff "Staatsgrenze ".
Aber was bringt der Fund. Eigentlich doch nichts. Denn sie müssten beweisen, dass sie nach dieser Richtlinie behandelt und genötigt wurden. Letztendlich haben sie immer selbst gekündigt.