Verkauf von Block V: Zeltplatz Prora wird verlegt
Im vergangenen Kreistag wurden die Weichen gestellt: Große Teile des letzten kommunalen Prora-Blocks V werden zum Verkauf ausgeschrieben. Doch wie schnell sich ein Käufer für die prominente Immobilie finden lässt, bleibt abzuwarten. Wie aus der Ausschreibung hervorgeht, erwarten den Investor neben dem unsanierten Block V und einem Grundstück von 90.000 Quadratmetern auch eine Menge finanzielle und bauliche Verpflichtungen. Weil die Jugendherberge, die sich in einem Teil von Block V befindet, ihren Zeltplatz in den nördlichen Teil des Grundstücks umverlegen muss, wird der künftige Investor kräftig zur Kasse gebeten. Insgesamt werde rund 1 Million Euro fällig, umgesetzt werden damit unter anderem 36 Zeltstellplätze, ein neues Sanitärgebäude und ein Multifunktionsspielfeld im östlichen Teil der Jugendherberge. Geregelt wird dies in einem Erbbaurrechts-Änderungsvertrag.
Zeltstellplätze werden im nördlichen Teil konzentriert
„Wir werden den Zeltplatz nicht komplett an einen anderen Ort verlegen, sondern im nördlichen Bereich des Grundstücks konzentrieren“, informiert Kai-Michael Stybel, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jugendherbergen MV. „Wenn Zeltplatz und das in Block V geplante Dauerwohnen aufeinandertreffen, wären Nutzungskonflikte durch Lärm vorprogrammiert. Deshalb ist der nördliche, vom Wohnen abgewandte, Bereich besser geeignet. Dort entsteht auch das neue Sanitärgebäude.“ Der Bestand von rund 250 Zelt-Stellplätzen verändere sich nicht, rund 1000 Gäste finden auf dem Gelände Platz. Für die Zeltplätze muss allerdings auch eine Waldfläche gerodet werden. In der einer Kostenschätzung für den Erbbaurechtsänderungsvertrag ist von mehr als 8000 Quadratmetern fälliger Waldentnahme die Rede. Ausgleichsmaßnahmen sollen auf dem Grundstück erfolgen. „In der Änderung des Erbbaurechtsänderungsvertrages wurden auch noch einige weitere Nutzungsvorgaben für den Käufer gemacht“, erklärt Kai-Michael Stybel. „So sind zwei Kämme (die vorspringenden Gebäudeelemente des Anlage) zwischen Jugendherberge und Wohnen für eine Gedenkstätte und Gewerbe reserviert.“ Das könnten zum Beispiel Restaurants, Arztpraxen oder Dienstleister sein. „Die Weiterentwicklung des Umfeldes der Jugendherberge ist für uns und unsere Gäste sehr wichtig“, betont Stybel. Die Konsumenten seien heute kritischer und anspruchsvoller geworden, das Angebot an Restaurants, Freizeitaktivitäten müsse sich anpassen.
Änderung des Bebauungsplanes 18 nötig
Für die geplanten Nutzungen ist allerdings noch eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. „Bisher ist im Bebauungsplan noch eine Nutzung für Kultur- und Bildungseinrichtungen und die Jugendherberge und Zeltplatz vorgesehen“, so Karsten Schneider, Bürgermeister von Binz (Pro-Binz). „Wir haben in der Gemeinde aber großen Konsens darüber, dass der zu verkaufenden Bereich des Block V zum Dauerwohnen genutzt werden soll.“ Eine Nutzung als Ferienwohnung oder Hotel ist in dem Vertragswerk explizit ausgeschlossen. Mit der B-Plan-Änderung müsse man aber noch auf die Zusage des Investors warten. „Wenn es nachher gar keinen Interessenten gibt, macht auch eine B-Plan Änderung wenig Sinn“, so Schneider. Sobald ein Investor zugesagt hat, könne man einen Zeitraum von rund acht Monaten für die Änderung des B-Plans kalkulieren. „Wenn alles sehr schnell geht, könnte im kommenden Jahr der Baustart sein.“
Quelle: OZ