2017
Ärger über gesperrten Zugang zum See
Für Irritationen bis Verärgerung sorgt in Prötzel, dass der Zugang zum Park und zum Schlosssee versperrt ist. Inzwischen befassen sich mehrere Ämter mit dem Problem.
"Wir haben in Prötzel ein ähnliches Problem", hatte Gemeindevertreter Olaf Kaupat in der jüngsten Sitzung des Gremiums mit Blick auf den Unmut von Bürgern über Zäune am Harnekoper Schlosssee erklärt. "Hier in Prötzel wird uns der Zugang zum Park verwehrt." Bürgermeister Rudolf Schlothauer entgegnete darauf, dass Vagram Ekavyan als Besitzer des Prötzeler Schlosses immer versichert habe, dass der Zugang zum Park für die Öffentlichkeit möglich sein werde, wenn die Anlage wieder hergestellt ist.
Auf die Anregung des Amtsdirektors Karsten Birkholz, sich an zuständige Stellen wie die Naturparkverwaltung oder die Untere Naturschutzbehörde zu wenden, antwortete Olaf Kaupat, dass er selbst das Gespräch mit Vagram Ekavyan gesucht habe, es inzwischen aber auch keinen Zugang mehr von der Strausberger Straße aus gebe. Ihm wäre ein klärendes Gespräch der Gemeinde oder der Amtsverwaltung mit dem Schlosseigentümer lieber: "Eine ruhige Runde, um eine gemeinsame Lösung zu finden und den Eigentümer halboffiziell an das zu erinnern, was er mal versprochen hat."
Das wiederum wies Karsten Birkholz zurück. "Wir sind dafür auch nicht die zuständige Stelle", sagte er. Andere Gemeindevertreter hatten von dem Problem noch nichts mitbekommen und fragten erst einmal nach. Bürgermeister Rudolf Schlothauer erklärte, dass ja der Seeweg für alle offen bleibt, und fügte hinzu, dass sich bei ihm bisher erst ein Angler gemeldet habe, der nun nicht mehr den kürzesten und bequemsten Weg zum Schlosssee nehmen könne. "Auch ihm habe ich geraten, mit Vagram Ekavyan zu sprechen."
Letzterer konnte bei einem Telefonat mit dieser Zeitung die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Er wolle mit den aufgestellten Zäunen lediglich seine Baustelle sichern und verhindern, dass Spaziergänger auf seine Wollschweine treffen. Wer mit ihm sprechen wolle, könne dies gern tun. Tatsächlich hängen an der Tür zum Schloss und auch am Briefkasten Hinweise mit seiner Telefonnummer.
Die Leiterin der Naturparkverwaltung Sabine Pohl erklärt Anfang der Woche, dass es bereits mehrere Anfragen zu den Zäunen und Schweinen am Schloss in Prötzel gegeben habe. Die Untere Naturschutzbehörde prüfe zurzeit den Sachverhalt. Möglicherweise seien Biotope und die Uferzone betroffen. "Hätte er nicht den Weg links vom Schloss aussparen können?", fragt Sabine Pohl und fügt hinzu, dass es - solange der rechtliche Rahmen eingehalten wird - im Sinne der Naturparkverwaltung wäre, die Beweidung mit den öffentlichen Belangen in Einklang zu bringen.
"In der Kreisverwaltung befassen sich inzwischen mehrere Fachämter mit dem Thema", erklärt der Rainer Schinkel, Beigeordneter des Landkreises Märkisch-Oderland am Mittwochabend. Demnach prüfe das Veterinäramt derzeit die Freilandhaltung von Schweinen. Dazu habe es auch ein Gespräch mit Vagram Ekavyan gegeben. Auf die Bitte um Stellungnahme der Untere Denkmalschutzbehörde vom 4. April gebe es bisher aber keine Reaktion. Rainer Schinkel: "Beim Schlosspark handelt es sich zum großen Teil um privates Gelände. Der Zutritt für die Öffentlichkeit muss somit nicht zwangsläufig gewährt werden." Ob Vereinbarungen zum allgemeinen Betretungsrecht bestehen, müsste im Amt Barnim-Oderbruch bekannt sein.
"Die Untere Denkmalschutzbehörde hat sich an das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege mit der Bitte um Zuarbeit zu den aktuellen Grenzen des Denkmals inklusive des Parks gewendet", so der Beigeordnete weiter.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde sei ebenfalls mit dem Landwirtschaftsamt tätig. Dabei gehe es um die Frage der Genehmigungspflicht für den Zaunbau und die Tierhaltung. "Eine Kopie eines Konzepts für eine Freilandhaltung (Schweinezucht) liegt vor", teilt Rainer Schinkel mit.
Für eine abschließende Bewertung sei es jedoch noch zu früh, so der Beigeordnete. Auch der Vor-Ort-Termin der Unteren Naturschutzbehörde habe die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung bestätigt. Der gesamte betroffene Bereich liege augenscheinlich innerhalb des Landschaftsschutzgebiets und Naturparks "Märkische Schweiz". "Da für die Errichtung des Zauns keine Befreiung erteilt wurde, ist dies naturschutzrechtlich eine Ordnungswidrigkeit, der nachgegangen wird", informiert Rainer Schinkel.