Militärische, funktionelle, technische und technologische Anforderungen des neuen Bauwerkes
1.) das Gefechtsführungszentrum (GFüZ)
Das GFüZ sollte so konzipiert werden, dass es im neu zu errichtenden Bauwerk mind. eine Grundfläche von ca. 10m x 13m einnahm und eine Raumhöhe von mind. 6m (d.h., teilweise über zwei Etagen).
Im GFüZ sollte die Führung der Flotte im Rahmen des einzuführenden AFSF konzentriert werden.
Die Arbeitsplätze des Befehlshabers und seiner Stellvertreter sollten dabei so angeordnet werden, dass ein unmittelbarer Kontakt jederzeit möglich war.
Die Ausrüstung dieser Arbeitsplätze sollte technische und technologisch so ausgerüstet werden, dass ein Gespräch immer über gedeckte Nachrichtenverbindungen zu den nachgeordneten Kommandeuren, den Stellvertretern des Befehlshabers auf dem RGS und in der RFS und zu den Chefs der VOF direkt möglich war.
Dazu waren im GFüZ 3-4 großflächige, rechnergesteuerte Displays zur Lagedarstellung geplant, die mit 14 automatisierten Arbeitsplätzen (AAP) verbunden werden sollten.
Außerdem sollte ein rechnergestütztes Bildschirmsystem, ein Bildschreibersystem zur Darstellung zusätzlicher Informationen und dazugehörend 5- max. 8 allgemeine Arbeitsplätze (AP) installiert werden.
Seitlich zum GFüZ waren offene, aber schallisolierte Sprechkabinen und die Räume mit der zum AFSF gehörenden Peripherietechnik, der Klimaanlage(n) und der technischen Sicherstellung des Betriebes dienende Technik unterzubringen.
Zur Energieversorgung der AFSF und der unterzubringenden Technik sollten 8-10 unabhängig voneinander arbeitende Stromkreise eingebaut werden, für die AAP’s sollten Anschlüsse der gedeckten Nachrichtenverbindungen parallel zu den offenen Sprechkabinen genutzt werden können.
Im Rahmen der noch in der Entstehung befindlichen Entwicklung des „Automatisierten Lageübermittlungs-, Auswertungs- und Darstellungssystems für Gefechtsstände – ALADS“ als Kernstück des AFSF sollten diverse Anlagen und Geräte zur Darstellung von Informationen auf Displays zur individuellen oder kollektiven Nutzung mit mikrorechnergesteuertem Rechnerkern, automatisierte Arbeitsplätze (AAP’s) für Chefs und Kommandeure/operative Offiziere mit der Möglichkeit der individuellen Lageauswertung und Zugriffs einer auf ESER-Rechnern gespeicherten Datenlage zum Einsatz kommen.
Eine Kopplung aller genannten Geräte und Elemente mit den Rechnern im aufzurüstenden Rechenzentrum war zwingend vorgesehen.
Die auszuwertende Gesamtlage sollte im „ALADS“ durch das Informationszentrum (IZ) ausgewertet und im AFSF periodisch auf diversen Farbfernseh-Bildschirmen im GFüZ, operativen Planungszentrum (OPZ), im IZ und nachgeordneten Führungsstellen übertragen und dargestellt werden können.
Zusätzlich plante die Führung der Volksmarine die Darstellung weiterer Informationen wie den Zustand der Kräfte und Möglichkeiten der Gefechtsführung über s/w- und farbige Monitore.
Ein weiteres optionales rechnergestütztes Bildschirmsystem sollte Angaben über den Gegner und die eigenen Kräfte anzeigen.
Handlungsweise bei Ausfall des zentralen rechnergestützten Systems war wie folgt vorgesehen:
-Manuell mitgeführte Lage wird periodisch auf einer Magnettafel präzisiert
-die über Nachrichtenkanäle eingehenden Infos werden manuell ausgewertet und dargestellt
-ausgewertete Informationen zur Lage werden per Fernsehtechnik an die jeweiligen Zentren und Führungsstellen übertragen
-durch das IZ waren die zentrale Lage der Kräfte auf der Basis der manuell ausgewerteten Informationen sowie andere gewonnene Erkenntnisse auf „Projektionsflächen“ darzustellen, die sich allerdings noch in der Entwicklung befunden haben sollen.
2.) die Führungsräume
Alle Arbeitsräume der entsprechenden Gruppen sollten mit AAP’s und den vorgesehenen Informationssystemen ausgestattet werden.
Alle Räume sollten an das Netz der gedeckten Nachrichtenverbindungen angeschlossen werden und mit Sprechstellen für KW- und UKW-Verbindungen verbunden sein.
Bei der Installation der Gerätetechnik waren 3-4 voneinander getrennte Stromkreise vorgesehen.
3.) das Rechenzentrum und Klimatisierung
Die einzubauende Rechentechnik/Klimaanlage war für ein 3. UG konzipiert und sollte die komplette Steuerung des AFSF, die Übergabe der erarbeiteten Lage an die entsprechenden Führungsstellen (RGS, RFS und HFS) des Befehlshabers und an die GS der Verbände übernehmen können. Ebenfalls gewährleistet werden sollte die Übermittlung von aktuellen Angaben zur Lage und dem Zustand der eigenen Kräfte und Mittel durch alle primären Quellen (sprich: TBK, VP- und VSA-Schiffe, Führungsboote/-schiffe der SSG, der GS der Verbände/Truppenteilen und Einheiten) und die Befehlsübermittlung automatisiert sichergestellt werden.
Das RZ sollte in der Lage sein, eine ununterbrochene Datenbearbeitung zu sichern, den Parallelbetrieb zweier Hauptrechner gewährleisten und/oder die Möglichkeit der automatischen Übernahme von Daten auf andere Rechensysteme bieten.
Dazu gab es eine ganze Reihe von Geräten, die installiert und koordiniert werden sollten:
u.a.: Separatoren vom Typ „Fimafold“; 30 Modem Typ „EC 8010“; diverse Lochkartenleser und –drucker; Paralleldrucker; Wechselplattenspeicher; Magnetbandsteuergeräte; Magnetbandspeichergeräte; Bürocomputer vom Typ „A 5130“; Bildschirmsteuergeräte etc.
Die Auswahl der einzusetzenden Gerätetypen erfolgte auf der Grundlage des gegenwärtigen Angebotes, wobei die Führung des KVM davon ausging, dass nachfolgende Technik kleinere Abmessungen, geringere Massen und Anschlussleistungen besitzen würde.
Für den Transport dieser Geräte in die vorgesehenen Räume waren Gangbreiten von mind. 2m und Höhen von mind. 2,5m zu planen.
Da auch Augenmerk auf etwaige Erschütterungen gelegt wurde, musste die lichte Raumhöhe im RZ vor dem Einbau eines aufgestelzten Fußbodens mind. 3,5m betragen.
Durch das zu erwartende Wärmeaufkommen der zu installierenden Geräte sollten diese klimatisiert werden und Parameter wie eine Durchschnittstemperatur von 23-25°C bei einer Luftfeuchtigkeit von max. 60% eingehalten werden.
Der aufgestelzte Fußboden sollte eine Tragfähigkeit von 750kp/m2 aushalten und so ausgeführt sein, dass darunter die Verkabelungen und eine untere Belüftung Platz finden konnte.
Auf dem gesamten „Roh-Fußboden“ der RZ und des GFüZ sollte ein Drahtmaschennetz (12x12cm) ausliegen, um eine effektive Abschirmung zu erreichen.
Der Staubgehalt in den Räumen des neuen Bauwerkes durfte max. 10g/m2 in 30 Tagen nicht überschreiten.
4.) die Nachrichtentechnische Sicherstellung
Zur Gewährleistung der Nachrichtenverbindungen im AFSF und deren automatisiertem Empfang der erarbeiteten Informationen und zur Sicherstellung der automatisierten Führung der Flotte war nach Ansicht der Führung der VM eine umfassende Modernisierung und Erweiterung der Nachrichtenzentrale (NZ) im „alten“ Bauwerk um bis zu 250 m2 dringend erforderlich.
Im „neuen“ Bauwerk sollte der erforderliche SAS-Raum ca. 30 m2 einnehmen, um alle Geräte, die zur gedeckten Sicherstellung notwendig waren, aufbauen zu können.
Die Kabelführungsschächte sollten lückenlos, abgeschirmt und für Wartungs- und Reparaturzwecke leicht zugänglich gebaut werden.
Im „alten“ Bauwerk sollten sämtliche Nachrichtenräume neu abgeschirmt, schallisoliert und ggf. Klimatechnisch überprüft und auf die Forderungen des „neuen“ Bauwerkes bezgl. des Staubschutzes gebracht werden.
Alle zu errichtenden Arbeitsplätze und Führungsräume sollten an das bestehende Netz der inneren gedeckten Nachrichtenverbindungen (SFe; SFs; WTsch) und der allgemeinen (Fernsprech, Wechselsprech)-verbindungen des „alten“ Hauptbauwerkes angeschlossen werden.
Dazu sollte die umfassende Modernisierung ohne Ausfall der Nutzung stattfinden.
Eine Eigenversorgung mit Strom/ Netzersatzanlage (NEA) hatte oberste Priorität und sollte für den HGS II allein 250 kVA betragen, um bei Netzausfall den Rechnerkern zur Lagedarstellung, die Nachrichtenkanäle für die Führungsnetze und die wichtigsten SAS-Verbindungen zum MfNV, zum Befehlshaber der VOF und der eigenen Verbänden sicherstellen zu können.
Außerdem war die Notstromversorgung des gesamten Bauwerkes mit dieser NEA sicherzustellen.
Im HGS II war eine Kapazität von ca. 60 AA eingeplant, dafür sollten dann auch die entsprechenden Räume (Wasch-, Schlaf- und sanitäre Versorgung) und deren nachfolgenden, sicherstellenden Einrichtungen Platz finden.
Zur Wasserver- und -entsorgung war eine Brunnenleistung von mind. 33 m3/h unter dem Bauwerk zu installieren.
Quelle:
Präzisierte Forderungen zur Erweiterung des HGS des CVM
GVS.-Nr.: D 373 054, 7.Ausfertigung
16.11.1983
VA Hesse