Der Seehydrographische Dienst der DDR (SHD) war die für das Seekarten- und Seezeichenwesen der DDR zuständige Organisation. Er bestand von 1950 bis 1990.
Geschichte
Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Verantwortung für die Hydrographie in Deutschland bei der Deutschen Seewarte gelegen, die ein Teil der Kriegsmarine und ihrer Vorgänger war. Mit Beschluss des Alliierten Kontrollrats vom 12. Dezember 1945 wurde das Deutsche Hydrographische Institut (DHI) in Hamburg gegründet, dass für die Seegebiete aller Besatzungszonen Deutschlands verantwortlich sein sollte. Ihm standen die Unterlagen der vormaligen Seewarte zur Verfügung, die den Krieg im Allgäu überdauert hatten.
Mit der Begründung, dass das DHI bei seiner Arbeit die Küste der DDR vernachlässige, beschloss der Ministerrat der DDR am 27. Juli 1950 rückwirkend zum 1. Januar 1950, einen eigenen seehydrographischen Dienst zu gründen. Er ging aus einem provisorischen hydrographischen Institut in Berlin hervor und hatte dort zunächst seinen Sitz. 1952 übernahm der SHD zusätzlich die Verantwortung für das Seezeichenwesen von der ehemaligen Wasserstraßenverwaltung.
Von Anfang an stand fest, dass der SHD die im verdeckten Aufbau befindlichen militärischen Kräfte der DDR unterstützen sollte, wofür ein vom DHI unabhängiger Dienst erforderlich war. Er wurde aus diesem Grund der Hauptverwaltung Seepolizei unterstellt und zusammen mit dieser 1952 in die Volkspolizei See überführt. Aus der Volkspolizei See entstanden 1956 die Seestreitkräfte der DDR, die ab 1960 die Bezeichnung Volksmarine führten.
Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde der SHD mit dem DHI und dem Bundesamt für Schiffsvermessung (BAS) zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit Sitz in Hamburg und Rostock zusammengefasst. Dabei gingen die Aufgaben des Seezeichenwesens an das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund über.