Seit Jahren beschäftigt der Streit um den Warnmünder Hotelkomplex „Hohe Düne“ die Justiz. Jetzt war erneut der Bundesgerichtshof am Zug. Nach seiner Entscheidung ist weiter kein Ende in Sicht.
Im langwierigen Rechtsstreit um den Vorwurf von Subventionsbetrug und Untreue beim Warnemünder Hotelkomplex „Hohe Düne“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) weitere Freisprüche aufgehoben. Dabei geht es um Mecklenburg-Vorpommerns früheren Wirtschaftsministers Otto Ebnet (SPD) und andere Beteiligte. Das Landgericht Schwerin hatte die Angeklagten 2020 freigesprochen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die am Dienstag der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig entschieden hat.
Die Bundesrichter hoben das Urteil des Landgerichts auf und verwiesen den Fall zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Wirtschaftsstrafkammer in Schwerin zurück (Az. 6 StR 237/21). Der BGH begründete die Aufhebung der Freisprüche in erster Linie mit Lücken im Schweriner Urteil. Es fehlten Feststellungen, welche Angaben die Betreibergesellschaften der „Hohen Düne“ seinerzeit in Fördermittelanträgen gemacht haben. Dadurch könne nicht geprüft werden, ob in den Anträgen falsche Angaben gemacht worden seien, sagte der Vorsitzende Richter Günther Sander.
Knapp 50 Millionen Euro Fördermittel flossen für Hotel-Komplex
Der Hotelkomplex war von dem norwegischen Bauunternehmer Per Harald Lökkevik errichtet worden. Er erhielt dafür 2003 und 2006 vom Land 47,5 Millionen Euro Subventionen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm seit 2011 vor, das Vorhaben zum Schein und damit illegal in zwei Hotels aufgeteilt zu haben. Einerseits musste so die EU-Kommission den Fördergeldern nicht zustimmen, andererseits standen für zwei kleinere Hotels mehr Fördergelder in Aussicht als für ein großes. Ex-Wirtschaftsminister Ebnet, ein Bank-Manager, ein Steuerberater und der Chef eines Förderinstituts wurden als Mittäter angeklagt.
BGH: Schweriner Urteil mit „geringer Qualität“
Der Vorsitzende Richter des 6. Senats bescheinigte dem Schweriner Urteil eine „geringe Qualität“. Weil es so viele Lücken habe, sei „die bittere Konsequenz für die freigesprochenen Angeklagten, dass wir die Freisprüche aufheben müssen“. Auch Unternehmer Lökkevik war schon zweimal von Gerichten vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. Der BGH hob diese Freisprüche jeweils auf, zuletzt der 1. Strafsenat im Juli diesen Jahres (Az. 1 StR 439/21). Auch in diesem Verfahren hatten die Bundesrichter mangelhafte Feststellungen des Landgerichts Schwerin moniert und die Sache zurückverwiesen. Ein anderes Urteil gegen den Bauunternehmer hat inzwischen aber Bestand. Das Landgericht Schwerin hatte ihn 2021 auch wegen Steuerhinterziehung und des Vorenthaltens von Sozialabgaben zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Revision dagegen hat der BGH verworfen (Az. 1 StR 465/21).
(OZ)