VE Fischkombinat Rostock/ Fischereihafen

#1 von Joachim , 03.03.2022 21:11

Historie:
Am 01. Dezember 1922 wurden die "Ernst Heinkel Flugzeugwerke Warnemünde" von Ernst Heinrich Heinkel gegründet.
Sie brachten Rostock und Warnemünde in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts den Durchbruch in der Industrialisierung.
Rostock wurde moderne Großstadt und Standort damaliger Hochtechnologie.
Die 1 352 Patente auf dem Gebiet des Flugwesens und 587 Schutzrechte im Triebwerks­bereich zeugen vom enormen Erfindergeist dieser Flugzeugwerke.
Staaten wie Schweden, Dänemark, Finnland, Ungarn, Russland und selbst Japan und China er­warben Maschinen bzw. Lizenzen.

Zu den Erfindungen von Weltbedeutung gehören:
- Entwicklung der Bordkatapulte, mit deren Hilfe Heinkelsche Bordflugzeuge
(He 12 und He 58) von Schnelldampfern die "Postvorausflüge" auf den
Transatlantikrouten nach Nordamerika mit einer Zeitersparnis von mehr als
24 Stunden ermöglichten (Erprobungsbeginn 1927)
- Heinkel He 70 (1932), damals weltschnellste Verkehrsmaschine, in moderner
Schalenbauweise gefertigt, erstmalig in Deutschland mit einziehbarem Fahrwerk
- He 111 (1934), zunächst als schnelles Verkehrsflugzeug im Auftrag der Deutschen
Lufthansa gebaut, ab 1937 zum Standardbomber der Luftwaffe weiterentwickelt
- He 176 (1939), erstes Flugzeug der Welt mit einem regelbaren Raketentriebwerk
- Entwicklung des ersten Turbostrahltriebwerks He S 3
- He 178, erstes Flugzeug mit Turbinenluftstrahltriebwerk, Erstflug 27. August 1939,
erstes Düsenflugzeug der Welt
- Entwicklung des Schleudersitzes (1939)

Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges zählte das seit 1943 zur "Ernst Heinkel AG" Rostock zusammengefasste Unternehmen zu den größten seiner Branche.
Von den insgesamt über 55 000 Beschäftigten der EHAG waren 1945 allein am Standort Rostock etwa 17 000 Arbeitnehmer für diesen Konzern tätig.
Unter den 17 000 waren aber auch tausende Zwangsarbeiter, Kriegs­gefangene und KZ-Häftlinge, die im Werk arbeiten mussten.

Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges konfiszierten die Alliierten das sich auf dem Boden der sowjetischen Besatzungszone und späteren DDR befindende Eigentum der EHAG auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens.
Die durch Bombenangriffe ohnehin stark beschädigten Werksanlagen und Gebäude der Ernst Heinkel Flugzeugwerke wurden demontiert und gesprengt.

Heute erinnert in Rostock nur noch eine fensterlose Backsteinmauer an die Ernst Heinkel Flugzeugwerke.
Die zehn Meter hohe und gut dreißig Meter lange Mauer steht seit 1993 unter Denkmalschutz.

Aus den restlichen Backsteinen wurde das heutige Hotel am Fischereihafen 1953 aufgebaut.
Es war bis zur Wende das Verwaltungsgebäude des Fischkombinats Rostock.

 
Joachim
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RE: VE Fischkombinat Rostock/ Fischereihafen

#2 von Oltn , 03.03.2022 21:12

Das Fischkombinat war Basis der DDR Hochseefischerei und beinhaltete die gesamte Kette vom Fang über Verarbeitung bis zum Handel.
Der Heimathafen der Hochseefischereiflotte der DDR lag im Rostocker Stadtteil Marienehe. Zeitweilig gehörten zum Fischkombinat über 8000 Beschäftigte, davon über 4000 beim fahrenden Personal.
1971 wurde der seit 1954 selbstständige Fischverarbeitungsbetrieb Rostock-Marienehe in das Kombinat eingegliedert.
1978 wurden beide Betriebe in VEB Fischfang Rostock und VEB Fischfang Saßnitz umbenannt, die VVB Hochseefischerei Rostock nunmehr in VEB Fischkombinat Rostock. Ab 1984 wurde das Fischkombinat Rostock über den Stammbetrieb VEB Fischfang Rostock geleitet.
1980 erfolgte die Gründung des Außenhandelsbetriebs Fischimpex. Daneben gehörten neun Fischverarbeitungsbetriebe, das Institut für Hochseefischerei und Fischverarbeitung, das Ingenieurbüro Stralsund, die Metallaufbereitung Richtenberg und der Fischgroßhandel Berlin zum Kombinat.
Der VEB Fischkombinat Rostock wurde am 1. Juli 1990 privatisiert und in fünf GmbH aufgeteilt, das Kombinat wurde zur Deutsche Fischwirtschaft AG, am 2. August 1990 wurden als weitere Unternehmen die Rostocker Fischereihafen GmbH (RFH) und die Ostsee-Fisch GmbH gegründet, am 15. November 1990 folgte die Rostocker Fischfang-Reederei GmbH.


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RE: VE Fischkombinat Rostock/ Fischereihafen

#3 von Maat , 03.03.2022 21:16

Das Fischkombinat Rostock bestehend aus VEB Fischfang Rostock und VEB Fischfang Saßnitz sowie über der DDR verteilte Fischverarbeitungswerke ....

Angefügte Bilder:
Sie haben nicht die nötigen Rechte, um die angehängten Bilder zu sehen
 
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RE: VE Fischkombinat Rostock/ Fischereihafen

#4 von Lotse , 03.03.2022 21:18

Der ewige Streit um den Hering

Fischer und Funktionäre forderten vor 140 Jahren Zoll auf frischen Fisch

Hering ist heute in aller Munde. Bei den Genießern als frisch gebratene oder sauer eingelegte Delikatesse. Bei den Fischern als begehrtes Fang- und Streitobjekt, wenn es um die jährlichen von der EU bestimmten Quoten geht. Schaut man in die Protokolle des Deutschen Reichstages im 19. Jahrhundert, hat sich daran nicht viel verändert.

Vor 140 Jahren begannen die ersten Diskussionen um die Einführung eines Zolles auf den frisch gefangenen Hering. Fischer aus Schleswig-Holstein und von der unteren Elbe veröffentlichten ihre Forderung in der Norddeutschen Allgemeinen Zeitung. Ende der 80er Jahre wollte man auf der Insel Rügen einen Verband aller Küstenbewohner gründen, der sich um die Schutzgebühr auf den frischen Fisch kümmern sollte. Schließlich nahm sich der Zentralverband preußischer Berufsfischer dieses Themas an und machte in seiner Stralsunder Herbstsitzung 1896 das Thema zum ersten und wichtigsten Gegenstand seiner Beratung.

Worum ging es den Fischern, wenn sie eine solche Maßnahme unter anderem mit zahlreichen Petitionen auch an den Deutschen Reichstag forderten. „Die Fragen des Heringszolls“, so der geladene Referent Karl Paeske gegenüber den interessierten und sehr aufgebrachten Männern, „kann nur vor dem Hintergrund der Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte verstanden werden.“ Er blickte dabei auf die Fischereistatistik, die damals noch „in den Windeln“ gewesen wäre. Demnach hätte sich die Einfuhr von Heringen in den zurückliegenden 10 Jahren auf über 2.000 Tonnen verzehnfacht. Die einheimischen Fischer aber konnten immer weniger Fänge verbuchen, wodurch eine sehr starke Konkurrenz zwischen den „deutschen Heringen“ und den Exemplaren aus Skandinavien bestand. Dabei interessierte es die Kunden nicht, dass der „kleine schmackhafte Belthering“ besser schmeckte als der „große magere Seehering“.

Die Folge der vertraglich geregelten „massenhaften“ Einfuhr war der Verdiensteinbruch für die Einheimischen. Verdiente der Heringsfischer zwischen 1880 und 1885 noch gut 1.300 Mark, reichte das Geschäft zehn Jahre später nur noch für ca. 700 Mark. Die Verträge mit schwedischen Lieferanten sollen den Ankauf deutscher Heringe behindert haben. Stellenweise mussten Fänge sogar in der Einfuhrperiode vernichtet werden. Das war ohne Zweifel eine Notlage für die Fischer, die der Verbandsvorsitzende Paul Kraatz hervorhob. Damit hätte auch „das Nationalvermögen sowie der Staat durch Rückgang der Pachten“ gelitten.

Nun waren die Politiker gefragt, wie beispielsweise Dr. Freiherr von Langen, der in der konservativen Partei sich sehr für den deutschen Norden einsetzte. Bevor er einen Gesetzentwurf für einen „mäßigen Zoll auf ausländische frische Heringe und Sprotten“ beantragte, ließ er sich von verschiedenen Fischerverbänden über die Lage informieren. Dabei stellte sich heraus, dass die Heringsfischerei mit der Zeit „unrentabel geworden“ sei und „eines besonderen Schutzes“ bedurfte. Die Rechnung wäre ganz einfach gewesen: Mit einem Schutzzoll verlören Lieferverträge mit dem Ausland ihre Attraktivität. Bei normalen und reichlichen Fängen gäbe es einen Minimalpreis, bei Massenfängen hätte man nicht über „Absatzlosigkeit“ klagen müssen. Der Kunde könnte mit einem guten Preis und bester Ware rechnen.

Das Vorhaben rief nicht nur die gegnerischen Parteien im Reichstag auf den Plan, sondern Funktionäre vor Ort. Die Handelskammern von Stralsund und Lübeck, der Landwirtschaftliche Zentralverein oder die Freie Handelspresse protestierten gegen die vorgebrachte Resolution des Freiherrn, die nicht bis zu Ende gedacht gewesen wäre. Einstimmig meinten sie, dass „ohne eine Zufuhr der Heringe aus Schweden“ der Bedarf der Räuchereien, Brätereien, Konservenfabriken oder Fischhandlungen nicht gedeckt werden könnte. Ein Zoll würde sich für einheimische Fischer keineswegs positiv auswirken. Darüber hinaus klagte man über die österreichische Konkurrenz, welche „die Rohware in hohem Maße“ aufkaufte, um sie nach Wien zur weiteren Verarbeitung zu schicken. Freiherr von Langen fand im Reichstag trotzdem so viele Unterstützer dafür, dass sein Antrag Nr. 491 im April 1898 mit einer Mehrheit zur weiteren Gesetzgebung an den Reichskanzler überwiesen wurde.

Die mit der Prüfung beauftragte Behörde tat sich schwer mit weiteren Zollbelastungen. Dabei sei „besondere Vorsicht“ geboten, meinte der Kaiserliche Geheime Ober-Regierungsrat Dr. Köhn. Er sprach in seinem Gutachten von „bedeutenden wirtschaftlichen Interessengegensätzen im Inlande selbst“. Deshalb wolle die Regierung die einheimischen Fischer eher anders fördern, wie beispielweise mit Ausrüstungsprämien oder der gezielten finanziellen Hilfe von Fischereibetrieben. Eine zusätzliche „Belastung des Konsums“ durch einen Schutzzoll auf frischen Fisch sollte es nicht mehr geben.

Die Resolutionen, Petitionen und Anträge blieben lediglich „Materialen zur Gesetzgebung“. Im Verzeichnis der Reichstagsprotokolle dieser Tage finden wir den alles sagenden Vermerk, der an heutige Zeiten erinnert: „unerledigt geblieben“.



OZ/André Farin


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