Donbass /Lugansk

#1 von Leon , 21.02.2022 21:36

Der russische Präsident Wladimir Putin hat soeben in einem Telefonat mit Deutschlands Bundeskanzler Olaf Scholz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron - diesen mitgeteilt, dass Russland die beiden Donbass-Volksrepubliken Donezk und Lugansk als unabhängig anerkennen wird und er einen Erlass dazu gleich unterzeichnen wird.

................................
Die beiden "Volksrepubliken" werden Russland um militärischen Beistand bitten. Dann rollt die Kolonne westwärts.

Warum ? Es macht mit sprachlos und wütend.
Im Prinzip hatten USA und NATO mit den Kriegsaussagen recht. Nur das WIE ist etwas anders.

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RE: Donbass /Lugansk

#2 von TomTom , 22.02.2022 22:22

In nüchterner Betrachtung:
1.) Ganz klar: dass Russland die Republiken Donbass und Lugansk diplomatisch anerkennt, ist ein strategischer Schachzug! Aber warum kommt der erst j e t z t, obwohl beide Republiken schon seit Jahren darum bitten? Vor acht Jahren, als aus Kiew ein harter antirussischer Wind zu wehen begann, Russen durch die Straßen gehetzt und ermordet wurden, das Gewerkschaftshaus in Odessa angezündet wurde und 300 Russen den Flammen überlassen,… verboten wurde, die russische Sprache öffentlich zu sprechen usw… hat die Krim sich in einem Referendum zu Russland zugehörig erklärt, die beiden ukrainischen Regionen Donbass und Lugansk aber erklärten sich zu eigenständigen Republiken mit klarer prorussischer politischer Haltung. Trotzdem erst jetzt die diplomatische Anerkennung durch Russland. Warum?
Antwort: Weil a) die NATO seit zwei Jahren nicht ablässt, ihr Militär an die russische Grenze zu bringen und b) weil Kiew angesichts dieser wachsenden Militärpräsenz jüngst wieder Drohungen Richtung Moskau ausruft, die Krim, Donbass und Lugansk „zurückzuerobern“, völlig ignorierend, dass keine der drei Regionen dies auch nur ansatzweise wünscht!! Dazu die Drohung der USA u n d auch Deutschlands, was alles gegen Russland ausgerufen würde, wenn dieses in der „Ukraine einmarschiert“. Scholz formulierte: „Dabei wird nichts ausgeschlossen.“ Mit der diplomatischen Anerkennung von der Republiken Donbass und Lugansk schließt Putin also aus, dass Russland in die Ukraine marschiert, wenn er offiziell militärisch in Donbass und Lugansk präsent wird.
2.) Natürlich kann man nun sagen, dass wäre nur nach s ei n e m Verständnis legal und Recht.
Darf ich an dieser Stelle dann mal mit Geschichte kommen? Dieser Tage mehrfach erwähnt, wie schnell der Westen damals bereit war, die einzelnen Republiken auf dem Balkan diplomatisch anzuerkennen und damit dem Staat Jugoslawien ein Ende zu machen! Aber gehen wir noch weiter zurück, denn es beginnt ja immer mit einer separatistischen Bestrebung, dann der Gründung einer Republik und dann der ersten diplomatischen Anerkennung. Normaler Vorgang! Die USA selbst gäbe es nicht ohne dieses Prozedere. Und es gab so wenig internationale Zustimmung damals für die amerikanischen Separatisten auf indianischem Boden englischer Kolonie, dass die Amerikaner als erste diplomatische Anerkennung auf die Unterschrift der Irokesen (dem indianischen Völkerbund) zurückgreifen mussten – was sie sicher gern vermieden hätten, wenn sie nicht irgendwen gebraucht hätten, der sie a) diplomatisch legitimiert und b) militärisch stützt gegen das Mutterland England!!! Vielleicht wäre es den Amerikanern und Amerikafans j e t z t möglich, sich ihrer eigenen Geschichte zu erinnern, bevor sie vom „Bruch des Völkerrechtes“ keifen! Und für uns Deutsche vielleicht auch noch ein kleiner Hinweis. Die DDR wurde (als Antwort auf die vorherige Gründung der BRD mit diplomatischer Anerkennung der USA und des nachrückenden Westens) 1949 gegründet – aber der Westen begann erst in den Siebziger Jahren, sie diplomatisch anzuerkennen. Ohne ihre diplomatische Anerkennung durch die Sowjetunion wäre die DDR also praktisch zwanzig Jahre lang auch gar nicht existent oder eine Art Separatistenrepublik gewesen. Ich glaube das sind genug Beispiele dafür, dass das Prozedere von Unabhängigkeitserklärung, Gründung einer Republik und diplomatischer Anerkennung ein ganz normales ist – auch wenn Staaten mit anderen politischen, wirtschaftlichen oder gar militärischen Interessen danach immer im Sechseck springen!
(Tino Eisbrenner)

 
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RE: Donbass /Lugansk

#3 von Robert , 22.02.2022 22:31

Nein - die Anerkennung ist wohl völkerrechtlich nicht zu beanstanden
Das sollte „Völkerrechtlerin“ Annalena Baerböck aber wissen!
Aufstehen - Selbstbestimmte Bewegung
VOLKSREPUBLIKEN DONEZK UND LUHANSK
Ist die Anerkennung völkerrechtswidrig?
Hat Russland mit der Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk das Völkerrecht verletzt?
Nein,
die Anerkennung ist völkerrechtlich wohl nicht zu beanstanden.
Zitat aus:
Deutscher Bundestag Wissenschaftliche Dienste:
"Sezessionsrecht, Staatswerdung und Anerkennung von Staaten", Ziffer 3.):
"Das völkerrechtliche Schrifttum ging lange Zeit davon aus, dass ein Staat ohne die (mehrheitliche) Anerkennung anderer Staaten nicht entstehen könne, selbst wenn die Staatsmerkmale objektiv vorhanden seien; nach dieser Ansicht wäre eine Anerkennung durch Dritte somit rechtsbegründend, d.h. konstitutiv. Demgegenüber geht die heute herrschende Meinung davon aus, dass die Existenz eines Staates als Völkerrechtssubjekt unabhängig vom Rechtsakt der Anerkennung sei, der Anerkennung also nur eine deklaratorische Wirkung zukomme. Bestehen allerdings – wie regelmäßig im Falle von Sezessionen – Zweifel am Vorliegen der Staatsmerkmale, so sind auch Vertreter der deklaratorischen Theorie überwiegend der Ansicht, dass der Anerkennung in engem Rahmen konstitutive Wirkung zukommt. So dürfe eine Anerkennung bereits dann erfolgen, wenn die Staatsgewalt zwar noch nicht ganz gefestigte Konturen aufweise, sich aber bereits in hohem Maße realisiert habe. Erfolge die Anerkennung dagegen vor diesem Zeitpunkt (vorzeitige Anerkennung), so stelle sie einen (völkerrechtswidrigen) Eingriff in die inneren Angelegenheiten des alten Staates dar."
UNTERSCHIEDLICHE RECHTSNATUR DER ANERKENNUNG
Hier stellt sich schon die Frage, ob es einer Anerkennung der Volksrepubliken überhaupt noch bedurfte oder sie nicht schon zuvor als Völkerrechtssubjekte existierten. Dann wäre die Anerkennung lediglich deklaratorischer -also bestätigender- Natur, hätte also nicht einmals eine eigenständige Rechtswirkung.
Immerhin erfüllen die Volksrepubliken sämtliche wesentlichen völkerrechtlichen Staatsmerkmale schon seit Jahren:
Staatsgebiet, Staatsvolk, Staatsgewalt.
Bezüglich des Staatsgebietes mögen zwar Zweifel an seiner Ausdehnung bestehen, da die Volksrepubliken ein größeres Territorium beanspruchen als den Teil, über den sie auch die Staatsgewalt ausüben. Darauf kommt es aber völkerrechtlich nicht an, wenn -wie hier- wenigstens ein räumlicher Kernbereich alle Kriterien erfüllt.
Danach hätte Russland ohnehin nur etwas -deklaratorisch- ausgesprochen, was rechtlich schon lange eine völkerrechtliche Rechtstatsache ist.
Lediglich für den Fall, dass die beiden Republiken nicht ohnehin schon Völkerrechtssubjekte -sprich: selbständige Staaten- sein sollten, wäre noch zu prüfen, ob sie es durch die Anerkennung seitens Russland zumindest konstitutiv, also rechtsbegründend zu Völkerrechtssubjekten geworden sind, ohne dass Russland damit seinerseits gegen Völkerrecht verstoßen hat.
Das ist jedenfalls dann anzunehmen-siehe oben-, "wenn die Staatsgewalt zwar noch nicht ganz gefestigte Konturen aufweist, sich aber bereits in hohem Maße realisiert hat."
Das Erreichen dieses Stadiums kann man den Volksrepubliken schlicht nicht absprechen, so dass jedenfalls von einer "vorzeitigen" und mithin völkerrechtswidrigen Anerkennung nicht die Rede sein kann.
Die Eigenstaatlichkeit beruht im übrigen nicht einmal nur auf eigener Anmaßung seitens ihrer Bürger. Vielmehr hat sogar die Ukraine selbst aktiv an der Loslösung und Verselbständigung der Gebiete mitgewirkt, etwa durch die Kappung von Versorgungsleitungen, der Nichtauszahlung von Rentenansprüchen an die dortigen Bürger etc.
Ergänzend sei nachgetragen, dass dem Westen bei der Zerschlagung Jugoslawiens schon weit geringere Anforderungen als die hier erfüllten für eine völkerrechtliche Anerkennung genügten.
MINSKER VEREINBARUNGEN VÖLKERRECHTLICH VERBINDLICH?
Zu klären bliebe noch die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Minsker Vereinbarungen.
Wären sie völkerrechtlich verbindlich, wäre im zweiten Schritt zu prüfen, ob Russland insofern gegen Völkerrecht verstoßen hat.
Die völkerrechtliche Verbindlichkeit der Minsker Vereinbarungen wurden bislang von der Ukraine selbst strikt abgelehnt, während Russland als einzige Partei der Minsker Vereinbarungen -im Ergebnis erfolglos- auf die völkerrechtliche Verbindlichkeit insistierte.
Die deutsche Bundesregierung stand der Anerkennung als einem völkerrechtlichen Vertrag ebenfalls ablehnend gegenüber, so etwa noch in der Antwort auf eine Anfrage im August 2021 (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932160.pdf), in der sie den Vertrag lediglich als einen "verbindlichen Plan" bezeichnet, obwohl sie dezidiert nach der völkerrechtlichen Bindung gefragt wurde.
Auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seiner 25-seitigen Ausarbeitung "Die Minsker Vereinbarungen zum Ostukraine-Konflikt" zu dem Ergebnis, dass es sich nach wohl überwiegender Auffassung nicht um völkerrechtlich verbindliche Verträge handele. (Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung WD 2 - 3000 - 081/21)
Resümée:
Russland hat mit der Anerkennung der Volksrepubliken Donezk und Luhansk nicht gegen das Völkerrecht verstoßen.
Im Ergebnis zeigt sich das Paradoxon, dass ausgerechnet diejenigen, die zuvor keine völkerrechtliche Verbindlichkeit zu erkennen vermochten, nun am lautesten schreien:
"Völkerrechtsverstoß!"

Angefügte Bilder:
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